Die Regel
Eine Angabe kommt nur dann auf die Seite, wenn sie auf der Packung lesbar ist, im Angebot des Verkäufers steht, in einer öffentlichen Datenbank nachprüfbar ist oder von einer Plattform stammt, die wir beim Namen nennen können. Was sonst im Internet über das Produkt kursiert, bleibt draußen — mit Absicht.
Echte Produktfotos
Uns liegen 55 Fotos vor, die mit dem Verkaufsangebot übergeben wurden — ob sie direkt vom Hersteller stammen, können wir nicht belegen: die violette Schachtel und die Tube mit weißer Kappe, auf einem Tisch und in der Hand, aufgenommen zwischen Dezember 2024 und Februar 2025. Die Vorderseite ist lesbar („EUDALIE“, „INTENSIVE REGENERATIVE“, „FACE CREAM“, die vier Inhaltsstoffe, „50 ml ℮“). Die Seitenwand mit dem kleinen Text lässt sich auf keinem einzigen Foto entziffern. Deshalb steht überall auf der Seite: Es gilt die Packung, die Sie bekommen.
Rechtliche Einordnung — mit Vorbehalt
Nach dem, was die Packung zeigt (Gesichtscreme, kosmetische Inhaltsstoffe auf der Vorderseite, kein lesbarer Hinweis auf ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt), beschreiben wir Eudalie als Gesichtscreme und schreiben ihr keine therapeutische Wirkung zu. Eine formelle rechtliche Einordnung nehmen wir nicht vor: Sie ist Sache der verantwortlichen Person des Produkts und der zuständigen Behörde und hängt von Aufmachung, Zusammensetzung, Zweckbestimmung und Wirkungsweise ab. Die vollständige Kennzeichnung ist inzwischen auf der Produktseite wiedergegeben, nach einem Foto aus einem Verkaufsinserat; sollte die Packung, die Sie bekommen, eine andere Einordnung ausweisen, passen wir die Seite an. Deshalb behaupten wir nirgends, die Dokumentation des Produkts sei vollständig.
Angebot des Verkäufers
Der Preis von 29 € inklusive Zustellung und das Zielland Österreich stammen aus dem Angebot des Verkäufers im Verkaufssystem, Stand 14.09.2026. Die Geschäftszeiten seines Callcenters hat uns der Verkäufer nicht mitgeteilt — deshalb schreiben wir „zu den Geschäftszeiten des Callcenters des Verkäufers; die genauen Zeiten nennt der Verkäufer“ und erfinden keine Uhrzeiten. Der Zustelltermin wird im Gespräch vereinbart.
Inhaltsstoffe — Vorderseite und vollständige Kennzeichnung
Die vier Namen auf der Vorderseite sind Wörter, die der Hersteller hervorhebt — nicht zwingend die genauen INCI-Bezeichnungen. Seit 14.09.2026 liegt uns das Foto der Rückseite und der Seitenwand der Schachtel vor (aus einem Verkaufsinserat; der darauf aufgedruckte EAN-Code 3800235060919 stimmt mit den Produktkarten deutscher und belgischer Online-Apotheken überein): die vollständige INCI-Liste umfasst 44 Inhaltsstoffe, die wir vollständig auf der Produktseite wiedergeben; „Collagen“ steht dort als Soluble Collagen (13.), „Caviar“ als Caviar Extract (20.), „Sodium hyaluronate“ als Sodium Hyaluronate (28.) und „Colloidal silver“ als Colloidal Silver (44., der letzte, ohne die Angabe „(nano)“). Die Liste enthält außerdem zwei UV-Filter (Ethylhexyl Methoxycinnamate, Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) an den Positionen 5 und 6; da die Kennzeichnung keinen Lichtschutzfaktor ausweist, sprechen wir nicht von Sonnenschutz. Konzentrationen nennt sie nicht. Das Foto stammt nicht aus der Charge, die zugestellt wird — deshalb bitten wir darum, die bekommene Packung mit dieser Wiedergabe zu vergleichen; es gilt die Packung.
Kolloidales Silber — neue Regelung seit 2026
Die Verordnung (EU) 2026/78 der Kommission vom 12. Jänner 2026, anzuwenden seit 1. Mai 2026, ordnet Silber in Kosmetika nach der Partikelgröße: Nanosilber (1–100 nm) und massives Silber (≥ 1 mm) sind verboten (Anhang II der Verordnung 1223/2009, Eintrag 1727); mikronisiertes Silber (100 nm bis 1 mm) ist nur in genau benannten Anwendungen zulässig — höchstens 0,05 % in Zahnpasta und Mundwasser (Anhang III, Eintrag 379) und höchstens 0,2 % als Farbstoff in Lippenprodukten und Lidschatten (Anhang IV, Eintrag 142, CI 77820). Eine allgemeine Verwendung dieses Silbers in einer Gesichtscreme, die auf der Haut bleibt, ist in der geltenden Regelung nicht vorgesehen. Kolloidales Silber in Nanoform war schon davor verboten, und ein Nanomaterial muss in der Liste der Inhaltsstoffe mit „(nano)“ gekennzeichnet sein.
Die Sache ist nicht abgeschlossen: Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit hat am 24.04.2026 (Gutachten SCCS/1687/25) mikronisiertes Silber bis 0,2 % in Produkten, die abgewaschen werden, und bis 0,3 % in Produkten, die auf der Haut bleiben, als sicher eingestuft; am 30.07.2026 hat die Kommission bei der WTO den Entwurf einer Verordnung notifiziert (G/TBT/N/EU/1227), mit dem die Einträge 379 und 142 an dieses Gutachten angepasst werden sollen. Mit Stand 14.09.2026 ist das ein Entwurf, kein geltendes Recht — wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist.
Die Kennzeichnung, die uns vorliegt (Foto aus einem Verkaufsinserat, 2026), nennt Colloidal Silver an letzter Stelle, ohne die Angabe „(nano)“, und gibt weder Form noch Partikelgröße noch Konzentration an. Mehr sagt sie nicht. Ohne die Spezifikation des Rohstoffs und die Dokumentation des Produkts lässt sich die Konformität mit der Regelung nicht beurteilen — deshalb behaupten wir dazu nichts, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Sekundärquellen und das Foto der Kennzeichnung
Im September 2026 haben wir Produktkarten in Online-Shops gefunden. Die Marktplatz-Karte bei shop-apotheke.at nennt eine vollständige INCI-Liste, die mit Colloidal Silver endet, den EAN-Code 3800235060919 und eine verantwortliche Person mit Sitz in Sofia; Karten in Deutschland und Belgien nennen dieselben Angaben. Am 14.09.2026 erhielten wir zusätzlich das Foto aller drei Schachtelseiten aus einem Verkaufsinserat: der aufgedruckte EAN-Code stimmt überein, und die INCI-Liste ist dieselbe. Deshalb geben wir seit diesem Datum die Kennzeichnung auf der Produktseite wieder (INCI-Liste, Anwendung, Lagerung, Verwendungsdauer nach dem Öffnen von 12 Monaten, verantwortliche Person). Die Angabe „morgens und abends“ aus den Shop-Karten übernehmen wir nicht — sie steht nicht auf der Kennzeichnung. Weiterhin unbestätigt: ob die zugestellte Charge genau diese Kennzeichnung trägt — daher der Hinweis, die bekommene Packung zu vergleichen.
Öffentliche Plattformen
Am 14.09.2026 haben wir „Eudalie“ auf vier Plattformen gesucht, die für Österreich in Frage kommen. shop-apotheke.at führt eine Produktkarte eines Marktplatz-Anbieters — ausgewiesen als „1 ml“ um € 51,99, offenkundig ein Listungsfehler, ohne eine einzige Kundenbewertung. Bei geizhals.at und Amazon.de (liefert nach Österreich) ließ sich die Prüfung am Stichtag nicht abschließen — beide holen wir nach. Notino.at meldete „konnte nicht gefunden werden“. Das schreiben wir so hin, statt eine Prüfung vorzutäuschen.
Was wir nicht tun
- wir behaupten keine Wirkungen auf die Gesundheit oder auf Hauterkrankungen — ein Kosmetikum wirkt an der Hautoberfläche, und mehr sagt die Seite nicht;
- wir erfinden keine Bewertungen, keine Vornamen, keine Durchschnittsnoten und keine „tausenden Kundinnen“;
- wir erfinden keine Dosierung, keine Häufigkeit, keine Tageszeit, keine Anwendungsanleitung, keine Reichweite der Tube, keine Textur und keinen Duft;
- wir verwenden keine durchgestrichenen Preise, keine Countdowns und kein „nur heute“;
- wir kopieren nicht die Verkaufsseiten des Netzwerks: Sie enthalten Aussagen, die einer Prüfung nicht standhalten.
Wenn Ihre Packung anders ist
Der Hersteller kann Rezeptur, Füllmenge oder die Texte auf der Packung ändern. Wenn Sie einen Unterschied zwischen Packung und Seite bemerken, schreiben Sie uns — wir korrigieren und vermerken das Datum.
Wer hier schreibt
Die Seite betreibt ein Vermittler, der Informationen veröffentlicht und Kontaktanfragen an den Verkäufer weiterleitet. Wir sind weder Hersteller noch Verkäufer, haben kein Lager und sehen keine Zahlungen. Kontakt: kontakt@eudalie.eu.